Der Fanclub >>Die Ileburger |
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Liebe Fußballfreunde,
Das etwas ältere Semester gab sich in seiner Gründungsversammlung vom 18.12.2006, den neuen Namen „ Die Ileburger“.
Satzung des Fanclub“ Die Ileburger“ des FC Eilenburg §1 Der Fanclub führt den Namen Fanclub “ Die Ileburger “ des FC Eilenburg. Er hat seinen Sitz im Ileburgstadion, Hainicher Aue 1, 04838 Eilenburg. Der Club ist parteipolitisch unabhängig. Der Club vertritt Interessen aller Mitglieder. Er kooperiert mit dem bestehenden und auch mit dem eventuell noch entstehenden Fanclubs und ist Ansprechpartner aller Fußballfans des FC Eilenburg.
§2 Der Club ist kein eingetragener Verein, sondern eine lose Interessengemeinschaft Eilenburger Fußballfans. Der Club erhält keine finanziellen Mittel aus dem Verein. Die Mitarbeit im Club ist ehrenamtlich. Er finanziert sich durch Beiträge der Mitglieder. Das Geschäftsjahr des Clubs ist das Kalenderjahr.
§3 Mitglied im Club können alle Fußballfans des FC Eilenburg werden. Voraussetzung ist eine ordentliche und sportliche Haltung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, der zu jeder Zeit erfolgen kann, durch Ausschluss oder durch Auflösung des Clubs.
§4 Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 Euro pro Monat, Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei, Arbeitslose, Rentner und Schwerbeschädigte zahlen 1 Euro pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zu entrichten und muss nach Beendigung des Einzahlungsmonats (Januar explizit Juli) getätigt sein. Der Vorstand hat ansonsten das Recht den Sportfreund mit sofortiger Wirkung aus dem Fanclub auszuschließen. Bei vorzeitigem Austritt bleibt der gezahlte Beitrag im Fan- Club. Es gibt keine anteilige Rückerstattung des Beitrages.
§5 Organe des Clubs sind die Mitglieder und der Vorstand.
§6 Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart, sowie einem weiteren Mitglied. Bei mehr als 50 Mitgliedern muss ein zweites Mitglied in den Vorstand gewählt werden. Der Club wird nach Außen vom 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Der Vorstand wird in Einzelwahl von den Mitgliedern für 1 Jahr gewählt. Die einfache Mehrheit ist ausreichend. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, ist ein Nachfolgekandidat zu wählen.
§7 Mitgliederversammlungen finden monatlich jeden zweiten Donnerstag um 19.00 Uhr statt. Die Mitgliederversammlung ist keine Pflicht, zu Wahlen wird separat eingeladen. Über die Beschlüsse und Festlegungen wird Protokoll geführt. Protokollführer ist Kerstin Oehmig. Für alle Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit.
§8 Die Auflösung des Fanclubs ist durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung vorzunehmen. Auch hier genügt die einfache Mehrheit. Dabei geht das Vermögen in die Mannschaftskasse der 1. Mannschaft des FC Eilenburg.
Kontonummer 5111358 Mitgliedsantrag für den Fanclub „Die Ileburger“ Aufnahmedatum _________________________________ Name _________________________________
Vorname _________________________________
PLZ, Wohnort _________________________________
Strasse, Haus Nr. _________________________________ Telefon _________________________________ Handy _________________________________
Konfektionsgröße _________________________________
Beitrag
Ansprechpartner
Preiskatalog
Bankverbindung
Mit dieser Unterschrift akzeptiere ich die bestehende Satzung des Fanclubs „Die Ileburger“ und handle nach besten Wissen und Gewissen nach dieser Satzung.
----------------------------------------------- Unterschrift des Mitgliedes
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