Hinweise zur Corona-Pandemie

UPDATE Spiel- und Trainingsbetrieb 12.01.2022: Der seit November 2021 in Sachsen geltende Zuschauerausschluss bei Sportveranstaltungen wird aufgehoben. Ab 14. Januar dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder bis zu 1.000 Fans bei Spielen unserer Ersten ins Ilburg- Stadion. Derartige Veranstaltungen (unter freiem Himmel) sind dabei unter der 2G-Regel (geimpft und/oder genesen) und mit Kontakterfassung erlaubt. Die neue Verordnung wird bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1.500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1.300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Auch im Trainingsbetrieb fallen bisherige Kontaktbeschränkungen weg. Die Altersgrenze für Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben, so dass jetzt auch der ältere B- Jugend- Jahrgang sowie unsere U19 wieder in den Trainingsbetrieb einsteigen können.
Bitte beachtet das geltende FCE- Hygienekonzept!

UPDATE Spiel- und Trainingsbetrieb 08.11.2021: Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung am 08.11.2021 finden die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Vorwarnstufe gemäß § 8(2) auch für den Breiten- und Freizeitsport in Sachsen Anwendung.  Während der Geltung der Vorwarnstufe nach § 2 (4) SächsCoronaSchVO, die am05.11.2021 wirksam wurde, gilt in Sachsen der Amateurfußballsport, egal, ob Training oder Wettkampf, als Form der privaten Zusammenkunft, die im öffentlichen wie im privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen gestattet ist, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 16 Jahre nicht mitgezählt werden. Zuschauer sind nur nach dem 2G- Status (geimpft/ genesen) zugelassen. Sollte im Freistaat in den Kliniken die Auslastung von 1.300 Betten auf den Normal- oder 420 auf den Intensivstationen durch Corona an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in Folge überschritten werden, tritt die sogenannte Überlastungsstufe mit weiteren Einschränkungen in Kraft.

UPDATE Spielbetrieb 23.07.2021: Mit Beginn der Regionalligasaison 2021/2022 sind nach dem am 16.07.2021 vom Gesundheitsamt Nordsachsen genehmigten Hygienekonzept des Vereins bis auf Widerruf und unter der Berücksichtigung einer etwaigen Neufassung von Bundes- und/oder Landesregelungen bis zu 2.500 Besucher zugelassen. Der Einlass zum Spiel wird nur nach der 3G- Regel gewährt. Besucher müssen deshalb neben der nummerierten oder personalisierten Eintrittskarte ein auf die Ticketnummer ausgefülltes Kontaktverfolgungsformular sowie ihren Personalausweis und den Nachweis über zwei Impfungen, alternativ den Nachweis über die Genesung, alternativ einen Corona- Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen und einen FFP2 Mund- Nasenschutz vorweisen. Das Kontaktverfolgungsformular findet Ihr hier: https://bit.ly/3xOfN9L

UPDATE Trainingsbetrieb 21.05.2021: Ab heute kann im Landkreis Nordsachsen wieder ein altersklassenübergreifendes Training stattfinden. Entsprechend § 19 Abs. 1 der Verordnung (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-05-04.pdf) ist Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich,kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen ohne Altersbeschränkung sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (jeweils ohne Altersbeschränkung) mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 sowie einer Kontakterfassung und -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 möglich. Anleitungspersonen müssen darüber hinaus regelmäßig einen tagesaktuellen Test vorweisen. Zum kontaktfreien Sport zählen auch Teile des Fußballtrainings (wie Passspiel, Dribbling, Torschüsse usw.). Zweikämpfe zählen hingegen zum sog. Kontaktsport.

UPDATE Trainingsbetrieb 23.04.2021: Mit Inkrafttreten der  "Bundes- Notbremse" verändert sich erneut  die Trainingsplanung in unseren Sportstätten. Das Training ist derzeit nur für Spieler bis zu 14 Jahren in Kleingruppen bis zu fünf Personen zuzüglich Anleitperson erlaubt. Die Art und Weise der Trainingsdurchführung obliegt dem verantwortlichen Übungsleiter. A- Jugend , B- Jugend und C- Jugend dürfen bis auf Widerruf nicht mehr trainieren. Weitergehende Nutzungen der Sportstätten innen/außen sind nicht gestattet! Alle Übungsleiter benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test, der vorzuhalten und aufzubewahren ist. Bitte beachtet: In der Teststation Eilenburg (Bürgerhaus Eilenburg) hat jeder Übungsleiter die Möglichkeit, sich während der Öffnungszeiten kostenlos testen lassen. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist im gesamten Stadionbereich verpflichtend. Der Besucherverkehr, auch von Eltern, ist untersagt! Die Nachverfolgungsdokumentation ist von den Mannschaftsleitern lückenlos zu führen.

UPDATE Spielbetrieb 30.10.2020: Im Zuge der Bekämpfung der Corona- Pandemie ist unser vom Landratsamt Nordsachsen genehmigtes Hygienekonzept für den Spielbetrieb derzeit ausgesetzt. Bei Wiederaufnahme gelten die Ziffern 1 -9 unter Berücksichtigung der jeweils zugelassenen Zuschauerzahl.

Hygienekonzept Spielbetrieb

FC Eilenburg Splash
1.

Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte, ordnungsgemäß ausgefülltem Kontaktformular und mitgeführter Mund- Nasenschutzmaske möglich.

2.

Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind z.B. Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

3.

Nach der Kontrolle der Eintrittskarten und der Personenkontrolle erfolgt die Handdesinfektion durch das Ordnungspersonal. Bei Verweigerung wird auf Basis der Stadionordnung der Zugang verwehrt.

4.

Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist im gesamten Stadionbereich empfohlen. Im Bereich der Sanitär- und Cateringbereiche ist er verpflichtend.

5.

Für die Sitztribünen gelten Sitzordnungen mit verminderter Anzahl nutzbarer Plätze. Nicht nutzbare Plätze sind über Sperrmarkierungen gut ersichtlich und dürfen auch bei freier Platzwahl nicht belegt werden. Für die Stehplatzbereiche gelten entsprechende Abstandsgebote.
Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:

- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
- Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
- Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

6.

Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet. Bei der Nutzung des Catering oder Sanitärbereiches sollen diese genutzt werden. Dabei sind die vorgeschriebenen Abstandsregelungen einzuhalten.

7.

Zur Vermeidung von Bargeldwechseln wird der Verkauf auf Wertmarkenbasis durchgeführt. Besucher haben die Möglichkeit, am Spieltag Wertgutscheine für 5,00 bzw. 10,00 zu erwerben, die am Verkaufsstand entwertet werden.

8.

Alle vorstehenden Punkte werden befristet Bestandteil der Stadionordnung. Das Ordnungspersonal ist ermächtigt, auf dieser Grundlage Verstöße zu ahnden und vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

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